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Steuern in Panama

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    Dieser Leitfaden dient nur zu Informationszwecken. Es werden nur die bemerkenswertesten Steuern beschrieben, einige werden umgangen. Für eine umfassende Perspektive und zur Einhaltung der Steuergesetze und Berichtspflichten wenden Sie sich bitte an einen professionellen Steuerberater und führen Sie Ihre eigenen Recherchen durch. Es wird dringend empfohlen, sich von einem Experten beraten zu lassen, um eine angemessene Anleitung und strategische Planung zu erhalten und gleichzeitig die steuerlichen Verpflichtungen verantwortungsbewusst zu erfüllen.

    Einführung

    Die Navigation durch persönliche Steuern kann unabhängig vom Standort eine schwierige Aufgabe sein. In Panama ist es entscheidend, das komplexe Steuersystem zu verstehen, was für Einwohner und Expatriates gleichermaßen von entscheidender Bedeutung ist und eine wichtige Anstrengung und wesentliche Angelegenheit darstellt, wenn Sie erwägen, in dieses mittelamerikanische Land umzuziehen.

    Territoriales Steuersystem

    Panama wendet das territoriale Steuersystem an, bei dem Bürger, Einwohner und Nicht-Einwohner nur auf in Panama erzielte Einkünfte besteuert werden. Einkünfte aus ausländischen Quellen unterliegen in Panama keiner Besteuerung. Das hat Panama zu einem attraktiven Ziel für Expatriates gemacht, die günstige Steuerbedingungen suchen. Das territoriale Steuersystem gilt auch für Unternehmen, was für multinationale Unternehmen, die Einkommen außerhalb Panamas erzielen, einen erheblichen Vorteil darstellt.

    Steuerresidenz

    Zunächst ist es wichtig, den Begriff der Steuerresidenz in Panama zu definieren:

    Eine Einzelperson ist in Panama ansässig, wenn er/sie im Laufe eines Kalenderjahres mehr als 183 Tage im Land ist und wirtschaftliche und familiäre Interessen im Land hat.

    Ein Unternehmen gilt als steuerlich ansässig in Panama, wenn es im Land gegründet ist und wenn sich das Management des Unternehmens in Panama befindet.

    Persönliche Steuern in Panama: Ein Überblick

    Einkommensteuer

    Das steuerpflichtige Einkommen umfasst: Einkommen aus Beschäftigung wie Gehälter, Prämien, Leistungen, Zulagen und sonstige Vergütungen; Einkommen aus gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben und Investmenteinkünfte.

    Die Einkommensteuersätze in Panama sind progressiv:

    • Einkommen von $0 bis $11.000: 0 % Einkommensteuer.
    • Einkommen zwischen $11.000 und bis zu $50.000: 15 % Einkommensteuer.
    • Einkommen über $50.000: 25 % Einkommensteuer auf das Einkommen über $50.000 plus ein Festbetrag von $5.850.

    In jedem Fall stehen verschiedene Ausnahmen zur Verfügung, die dazu beitragen können, die Steuerschuld zu mindern, wie z. B. Abzüge für Krankenversicherungsbeiträge und Abzüge für Hypotheken.

    Abzüge von Einkommensteuern, die an ausländische Länder gezahlt wurden, können unter bestimmten Bedingungen zulässig sein.

    Kapitalertragsteuern

    Kapitalgewinne gelten als Einkünfte aus dem Verkauf von Aktien, Wertpapieren, Dividenden, handelbaren Instrumenten und Immobilien. Nur in Panama gelegene Immobilien unterliegen der Kapitalertragsteuer.

    Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und handelbaren Instrumenten unterliegen einer Steuer von 10 %.

    Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien umfassen zwei Arten von Steuern: die Übertragungssteuer und die Gewinnsteuer auf den Nettogewinn aus dem Verkauf. Es muss eine Übertragungssteuer von 2 % auf den Immobilienverkaufsbetrag sowie eine Vorauszahlung der Gewinnsteuer von 3 % gezahlt werden. Bitte beachten Sie:

    • Diese Gesamtsumme von 5 % sollte auf den Brutto-Transaktionsbetrag oder den Katasterwert, je nachdem, welcher Betrag höher ist, berechnet werden.
    • Für neue Immobilien gilt die 2%ige Übertragungssteuer nicht.
    • Die 3 % sollten als endgültig angesehen werden; andernfalls wird die Steuer auf 10 % des Gewinns geschätzt und die 3 % der Vorauszahlung werden angerechnet.
    • Wenn der 10%ige Gewinn höher ist als die 3%ige Gewinnsteuer, kann der Verkäufer wählen, die 3 % als endgültige Steuer zu betrachten. Wenn der 10%ige Gewinn niedriger ist als die 3%ige Gewinnsteuer, kann der Verkäufer eine Rückerstattung des Differenzbetrags beantragen.
    • Wenn die Person, die die Immobilie verkauft, als Immobilienhändler betrachtet wird und daher gewerbliche Tätigkeiten des Steuerpflichtigen sind, unterliegen die Gewinne dem Körperschaftsteuersatz.

    Grundsteuern

    Der Steuersatz wird auf der Grundlage des Wertes der Immobilie festgelegt und weist eine progressive kombinierte Struktur auf.

    Katasterwert% Steuer
    Bis zu $30.0000,00 %
    Von $30.001 bis\ $250.0000,60 %
    Von $250.001 bis $500.0000,80 %
    Über $500.0001,00 %

    Im Falle einer Befreiung für Familienvermögen oder das Hauptwohnhaus gelten die Prozentsätze:

    Katasterwert% Steuer
    Bis zu $120.0000,00 %
    Von $120.001 bis $700.0000,50 %
    Über $700.0000,70 %

    Grundsteuer (Impuesto sobre la Tierra): Zusätzlich zur Grundsteuer wird auch die Grundsteuer auf alle Grundstücke erhoben. Der Steuersatz ist variabel und richtet sich nach der Größe und Lage des Grundstücks. Wie bei der Grundsteuer wird auch die Grundsteuer jährlich an die Gemeinde gezahlt, in der sich das Grundstück befindet.

    Steuerbefreiung: Alle neuen Gebäude und Wohnungen sind 20 Jahre lang von der Grundsteuer befreit, beginnend mit dem Jahr des Baus.

    Mehrwertsteuer (MwSt oder ITBMS)

    Panama erhebt eine Mehrwertsteuer (MwSt) auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Der Standard-MwSt-Satz in Panama beträgt 7 %. Die MwSt in Panama wird auch als ITBMS (Impuesto de Transferencia de Bienes Muebles y Prestación de Servicios) bezeichnet.

    Vermögenssteuern:

    Es gibt keine Vermögenssteuern in Panama.

    Erbschafts- und Schenkungssteuern

    Diese Arten von Steuern gelten nicht in Panama.

    Unternehmenssteuern in Panama: Ein Überblick

    Die Unternehmenssteuerlandschaft Panamas bietet eine Mischung aus Anreizen und Verpflichtungen, die sorgfältige Überlegungen erfordern. Einkommen aus panamaischen Quellen unterliegt der Körperschaftsteuer, sodass es für Unternehmen entscheidend ist, ihre Einnahmequellen genau abzugrenzen.

    Körperschaftsteuer

    Einkünfte aus einer panamaischen Quelle unterliegen der Besteuerung, unabhängig davon, ob sie von einer ansässigen oder nicht ansässigen Einrichtung erhalten werden.

    Der Körperschaftsteuersatz in Panama ist einheitlich und beträgt 25 % des steuerpflichtigen Einkommens. Obwohl dieser Satz im Vergleich zu einigen Rechtsordnungen relativ hoch erscheinen mag, stehen verschiedene Abzüge und Befreiungen zur Verfügung, um Steuerschulden zu mindern. Unternehmen können Abzüge für im Rahmen der Einkommensgenerierung entstandene Kosten geltend machen, einschließlich Miete, Nebenkosten, Abschreibung von Vermögenswerten usw.

    Sie sollten auch die örtliche Gemeindesteuer in Betracht ziehen, die sich auf das Bruttoeinkommen des Unternehmens stützt. Diese Steuer übersteigt normalerweise nicht $2000.

    Unternehmens - Kapitalertragsteuer

    Der Verkauf von Sachanlagen unterliegt einer Kapitalertragsteuer von 10 %, und es gibt keine Quellensteuer. Ähnlich wie bei der persönlichen Steuer gilt für den Übertrag von Immobilien eine Übertragungssteuer von 2 % sowie eine Vorauszahlung der Kapitalertragsteuer von 3 %. Unterschiedliche Sätze gelten für neue Immobilien und wenn das Kerngeschäft der Gesellschaft der Verkauf von Immobilien ist. Der Verkauf von Wertpapieren unterliegt einer Quellensteuer von 5 % und einer Kapitalertragsteuer von 10 %.

    Unternehmens - Quellensteuer

    Falls der Empfänger eine ausländische Gesellschaft ist, gelten diese Steuern:

    • Eine Steuer zwischen 5 % und 20 % gilt je nach Einkommensbestimmung. Dividenden unterliegen einer Dividendensteuer von 10 %, wenn sie aus inländischen Gewinnen gezahlt werden; der Satz sinkt auf 5 %, wenn die Dividenden aus ausländischen Quellen oder Exportgewinnen oder aus bestimmten Einkünften stammen (z. B. Zinsen aus Staatsanleihen und Kapitalgewinne aus dem Verkauf solcher Anleihen und Zinsen auf Bankeinlagen)
    • Zinsen unterliegen einer Quellensteuer von 12,5 %.
    • Lizenzgebühren unterliegen einer Quellensteuer von 12,5 %.
    • Kapitalgewinne aus dem Verkauf oder der Übertragung von in Panama wirtschaftlich investiertem Kapital oder Wertpapieren, entweder direkt oder indirekt, unterliegen einem festen Steuersatz von 10 %.

    Im Falle von Abkommen gelten spezielle Regeln, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, und je nach Wohnsitz des Empfängers kann der Steuersatz variieren.

    Lohnsteuern

    Die Bildungsversicherungssteuer beträgt 1,25 % für Arbeitnehmer und 1,50 % für Arbeitgeber auf den ausgezahlten Löhnen und Gehältern. Die Höchstgrenze des steuerpflichtigen Einkommens existiert nicht.

    Die Berufsunfallversicherungssteuer ist eine regelmäßige Steuerpflicht für Arbeitgeber. Der Steuersatz reicht von 0,33 % bis 6,25 % je nach Art der Branche.

    Der Betrag der Sozialversicherungssteuer, die auf Löhne oder andere Vergütungen gezahlt wird, einschließlich Sachleistungen, beträgt 9,75 % für Arbeitnehmer und 12,25 % für Arbeitgeber. Der steuerpflichtige Betrag ist nicht auf eine bestimmte Höchstgrenze begrenzt.

    Es können auch andere Arten von Steuern für Unternehmen oder natürliche Personen anfallen.

    Fazit:

    Die Navigation durch Unternehmenssteuern in Panama erfordert das Verständnis der Feinheiten der Steuergesetze des Landes und die Nutzung vorhandener Anreize, während gleichzeitig die Einhaltung von Berichtspflichten sichergestellt wird. Trotz seines relativ unkomplizierten Steuersystems müssen Unternehmen ihre Steuerangelegenheiten sorgfältig verwalten, um ihre finanzielle Position zu optimieren und Steuerschulden zu minimieren.

    Liste bemerkenswerter Steuerberater in Panama

    Quellen & Fußnoten

    [1] PwC Steuerzusammenfassungen - Steuern auf das persönliche Einkommen in Panama
    [2] Kraemer & Kraemer - Persönliche Steuern in Panama
    [3] Dirección General de Ingresos (DGI) - Panama
    [4] PwC Steuerzusammenfassungen - Steuern auf das Unternehmenseinkommen in Panama
    [5] Pardini & Asociados - Panamaische Doppelbesteuerungsabkommen

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